Ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung

Die Bayrische Staatsregierung steht bei weitem nicht im Verdacht Umweltinteressen in den Vordergrund zu stellen und Konzernen ablehnend zu begegnen. Man hat jedoch den Eindruck, dass sie die Stimmen der Bürger sehr ernst nimmt und konsequent handelt.

Die Bayrische Staatsregierung hat nach langer Diskussion und Anhörung vieler Experten der einzelnen Interessensvertretungen im November 2014 ein Landesgesetz verabschiedet. Dieses legt verbindlich fest, dass der Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohngebieten die 10-fache Höhe (10-H Regel) der Windkraftanlage betragen muss. In unserem Fall wären dies 2.300 m. In Düppenweiler beträgt der Abstand jedoch nur ca. 1.300 m. In den Gemeinden Nalbach und Schmelz wird selbst dieser Wert noch unterschritten und liegt bei rund 800m.

Die Windräder wären an den jetzt geplanten Positionen auf Gesamthöhen von 80m bis 130 m begrenzt, stünden sie in Bayern!

- Ist in Bayern die Physik eine andere als die in unseren Gemeinden?

- Sind wir stärker belastbarer als der Durchschnittsbürger in Bayern?

- Brauchen wir weniger Lebensqualität?

Selbst die Windkraftbranche fordert höhere Abstände zur Wohnbebauung als unsere Bürgermeister planen.

All diese Abstände in unseren Gemeinden sind nach TA-Lärm zulässig, aber kann ich als Bürgermeister verantworten, dass Bürger in einer Schallemissionszone leben

müssen, nur um einen schlecht geführten Gemeindehaushalt zu finanzieren?

Unsere Forderung: 

Einen ausreichenden Abstand zur Wohnbebauung.

 

Beispiel zu den Abständen:

abstaende


Abstände:
http://windland.ch/doku_wind/abstaende.html

Warum 10H:
http://de.friends-against-wind.org/realities/10h-regel

Empfohlene Abstände der Windkraftbranche:
http://www.maz-online.de/Brandenburg/Windkraftbranche-fuer-1000-Meter-Mindestabstand