Schutz der Gesundheit

Zusätzlich zu den sichtbaren Beeinträchtigungen durch Windkraftanlagen, wie Schattenwurf und blinkende Warnlichtern (Diskoeffekt) wird die Gesundheit durch folgende Punkte beeinträchtigt:

1. Lärmbelästigung:
Dass Schallbelastungen für den Menschen gesundheitsschädlich sind, steht ohne Zweifel fest.

Bei der vorliegenden internen Schallimmissionsberechnung des Betreibers reicht die Schallimmission bis an den Rand der Ortslagen mit Werten von bis zu 35 dB. Die Berechnungen externer Gutachter, die vom Betreiber beauftragt wurden und die der Verwaltung vorliegen, aber der Öffentlichkeit nicht vorgestellt werden, gehen weit darüber hinaus. Danach werden höhere Schallbelastungen in bebauter Wohnlage prognostiziert.

Wir fordern:

Ein unabhängiges Schallgutachten, das den betroffenen Bürgern zur Verfügung gestellt wird.

Der Vorschlag des Bürgermeisters der Gemeinde Nalbach während Infoveranstaltung vom 24.05.2016, dass Bürger, die nach dem Bau der Windräder mit erheblichen, gesundheitlich gefährdenden Schallimmissionen leben müssen ja klagen können, ist für uns keine Lösung!

Auch der Bürgermeister der Gemeinde Schmelz hat in der Gemeinderatssitzung bezüglich der Vertragsabstimmung mit der EnBW alle anwesenden Gemeinderatsmitglieder falsch informiert. Es wurde ausschließlich die vom Hersteller erstellte Schallimmissionskarte gezeigt, obwohl ihm eine externe Schallimmissionskarte vorlag!

Diese Gutachten wurden nach Aussage des EnBW-Projektleiters in der Veranstaltung in Düppenweiler bei "Windstille" erstellt, somit breitet sich der Schall, sobald es windig ist, weiter in Windrichtung aus. Diese Werte sind nach der TA-Lärm zulässig, aber ist es für Anwohner zumutbar, dass 40 dB laute Geräusche (leises Radio, lauter Kühlschrank) an ihren Häusern ankommen?


Durch den Schmelzer Bürgermeister am 09.06.2016 präsentierte Schallimmissionsberechnung an den Gemeinderat (INTERNE BERECHNUNGEN)

internSchall


EXTERNE BERECHNUNGEN (vom Bürgermeister nicht vorgelegt):

externSchall

 

EXTERNE BERECHNUNGEN (vom Bürgermeister nicht vorgelegt) mit Satellitenansicht und betroffenen Zonen:

 

 

 


 

2. Infraschall
Infraschall liegt im nicht hörbaren Bereich unter 20 Hz und ist noch in größerer Entfernung messbar. Die Auswirkungen des Infraschalls durch die Windkraftanlagen auf den Menschen werden wissenschaftlich untersucht aber von der Windkraftindustrie massiv bekämpft.

Links zu Infraschall:
http://www.welt.de/wirtschaft/energie/article137970641/Macht-der-Infraschall-von-Windkraftanlagen-krank.html
http://www.nwzonline.de/wirtschaft/weser-ems/wenn-der-wind-krank-macht_a_31,0,406825022.html
Gefährdung der Gesundheit durch Windkraftanlagen
Gesundheitsgefährdung durch Infraschall

3. Schattenimmission
Der Schatten,  der sich drehenden Rotorblätter verursacht ein flackerndes Licht für Mensch und Tier. Der ständige Wechsel von Licht und Schatten bewirkt bereits nach kurzer Zeit eine Beeinträchtigung des Wohlbefindens und nach weiteren Minuten einer Beeinträchtigung der körperlichen Gesundheit. Die dauerhafte Beeinträchtigung von Schattenwurf ist in Laborversuchen der Universität Kiel als eine „erhebliche Beeinträchtigung“ bewertet worden.

Die Universität Kiel fasst Ihre im Auftrag für das Wirtschaftsministerium Schleswig-Holstein durchgeführt Pilotstudie im Jahr 2000 folgendermaßen zusammen: „Der …periodische Schattenwurf führte insgesamt betrachtet nicht zu Belästigungen, die als erheblich angesehen werden können. Jedoch sind die nachgewiesenen erhöhten Anforderungen an psychische und physische Ressourcen ein Hinweis darauf, dass kumulative Langzeitwirkungen die Kriterien einer erheblichen Belästigung erfüllen könnten

Bezüglich des Schattenwurfs gibt es ebenfalls eine interne Berechnung des Betreibers. Danach liegen komplette Wohngebiete im Bereich von Piesbach innerhalb der Schattenschlaglinie.

Wir fordern:

Ein unabhängiges Schattenimmissionsgutachten vor allem in den kritischen Bereichen von Piesbach und Düppenweiler.

4. Eiswurf
Der Begriff „Eiswurf“ wird meist in Zusammenhang mit Windenergieanlagen verwendet und bezeichnet das Abfallen und Abwerfen von Eis von den Rotorblättern.

Eiswurf und Eisabfall stellen ein hohes Sicherheitsrisiko dar. Eisansatz an den Rotoren beginnt schon bei ca. 3° C, wobei zu bedenken, dass die Rotoren der Windkraftanlangen (WKA) sich in viel höheren Gebieten befindet, was eine niedrigere Temperatur als an der Erdoberfläche mit sich bringt. Bei sich drehenden WKA werden Eisstücke weggeschleudert. Flugweiten von mehreren 100 Metern sind bekannt. Auch bei stehenden WKA besteht die Gefahr des Eisabfalls rund um den Rotorbereich.

An den folgenden Bildern und Videos kann man deutlich erkennen, dass hier Gefahren für den Menschen heruntergespielt werden. Die Frage ist, wie groß die Waldflächen, die dadurch zur Gefahr für den Menschen werden sind.

Bei den ausgewählten Standorten führen eine Straße, sowie mehrere Premium Wanderwege unmittelbar an den Windkraftanlagen vorbei.

https://www.youtube.com/watch?v=UkckfJa-Xss&feature=youtu.be

Eisabwurf durch die Windräder auf dem Judenkopf (Saarland) http://fwg-weiskirchen.bitwnd.de/cms/index.php?page=275537354&f=1&i=1937677314&s=275537354

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5. Brandschutz
Blitzeinschläge, Schäden an der Kabelisolierung, überhitzte Getriebe und Materialfehler: Jeden Monat werden durchschnittliche zehn Windturbinen durch Feuer zerstört, hat die britische Eliteuniversität Imperial College in einer Studie herausgefunden. Ganz aktuell hat in unserer Region ein Windrad gebrannt.
Die Feuerwehren richten bei einem Brand einen Sicherheitsabstand von 500m in Windrichtung ein. Wie kann in einem Waldgebiet im Hochsommer gewährleistet werden, dass es nicht zu einem Flächenbrand kommt? Muss noch mehr Wald um die Windkraftanlagen in Zukunft gerodet werden?

INFO: Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch Großwindanlagen - persöhnliche Haftung von Gemeinderatsmitgliedern