Interessengemeinschaft vernünftige Windenergie der Gemeinden Beckingen, Nalbach und Schmelz


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Im Februar 2019 hat das LUA den Bau dieser Windkraftanlage genehmigt. Dagegen gab es von Seiten der BI Initiative Vernünftige Windenergie (IVW) substanzielle Einsprüche, die allesamt mit der Begründung abgelehnt wurden, dass die Initiative, die die Interessen betroffener Bürger vertritt, nicht widerspruchsberechtigt sei. Und das, obwohl unsere Einsprüche von der Genehmigungsbehörde in der Sache selbst vielfach als berechtigt bezeichnet wurden.
Auch die EnBW Windkraftprojekte GmbH hatte Einsprüche zu Genehmigungsauflagen erhoben, die offensichtlich mit dem LUA “verhandelt“ wurden. Das LUA hat daraufhin mehr als die Hälfte der Naturschutzrechtlichen Auflagen zurückgenommen. Im Gegenzug hat der Investor seine übrigen Einwände zurückgenommen. Offensichtlicher kann man wohl nicht darlegen, dass Genehmigungen nicht nur nach „Recht und Gesetz“, wie es Umweltminister Jost immer wieder betont, erteilt werden. Das erinnert eher an einen orientalischen Basar!
Muss man das verstehen? Einerseits werden berechtigte Fakten betroffener Bürger formal blockiert, andererseits teilen die Projektierer der Behörde LUA mit, was ihnen in der Genehmigung nicht passt und vom LUA zuvor begründete Genehmigungsauflagen werden einfach aufgehoben.

In unserer PDF finden Sie einige Fotos, die den Bau dieser Industrieanlage im Hüttersdorfer Wald dokumentieren.

 

PDF-Download: Bau der Windkraftanlage NSB 04 im Hüttersdorfer Wald