Subventionsvergeudung durch Windkraftanlagen in Schwachwindgebieten

Was passiert mit der vom Verbraucher bezahlten EEG*)-Umlage?

Unsere Stromrechnungen steigen Jahr für Jahr. Sie steigen sogar, obwohl alle anderen Energiepreise fallen.

Einer der Preistreiber ist die EEG-Umlage. Mit der EEG-Umlage werden die Kosten für die Energiewende auf uns Bürger umgelegt. Ob es uns passt oder nicht: Wir brauchen eine Energiewende und diese ist nicht umsonst zu haben.

Es ist jedoch die Pflicht unserer Politiker, dafür Sorge zu tragen, dass diese Subventionen –nichts anderes ist die EEG-Umlage- auch effizient eingesetzt werden. Es darf kein Missbrauch mit diesen Subventionsgeldern stattfinden. Doch genau das passiert zur Zeit. Der Missbrauch der EEG-Umlage grassiert. Es werden Windkraftanlagen in Gebieten gefördert, in denen die Windgeschwindigkeit nicht ausreicht, und deshalb überproportional hohe Subventionen notwendig sind, um überhaupt Strom produzieren zu können. Diese Anlagen erzeugen zum Teil nur 1/3 der Energie wie vergleichbare Anlagen auf sehr guten Standorten. Oder umgekehrt: Windkraftanlage auf geeigneten Standorten liefern bei gleichem Subventionsaufwand die dreifache Strommenge!

Was bedeutet das?

  • Es bedeutet, dass der Subventionsbedarf pro Kilowatt erzeugter Energie für Anlagen in Schwachwindlagen erheblich höher ist, als für Anlagen in guten windhöffigen Standorten.
  • Es bedeutet auch, dass durch den Bau ineffizienter Anlagen die von uns Verbrauchern zu zahlenden EEG-Umlagen verschwendet werden!

Unsere Politiker und Fachbehörden sind offensichtlich doch besser als ihr Ruf!

Ab 2017 wird man mit dem neuen EEG-Gesetz der bisherigen Verschwendungspraxis einen Riegel vorschieben. Die Deckelung der Subventionen für windschwache Gebiete, wird dazu führen, dass Anlagen in Schwachwindgebieten wegen unzureichender Subventionen nicht mehr „wirtschaftlich“ zu betreiben sind und damit nicht mehr gebaut werden können.

Bis die Gesetzesnovelle 2017 in Kraft tritt, müssen jetzt offensichtlich mit aller Macht alle Anlagen in Schwachlastgebieten genehmigt werden, um Subventionen, ich erinnere unsere EEG-Umlage, in möglichst großem Umfang abzuschöpfen. Dies wird uns Bürger weiter belasten und den Energieriesen Gewinne in die Kassen spülen.

*) EEG-Umlage ist der geldmäßige Ausgleich zur Finanzierung der Mehrkosten, die für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien, zu denen die Windkraft gehört, erforderlich ist. Dieser Betrag wird als EEG-Umlage bezeichnet und wird von den Endverbrauchern gezahlt.